Jährliche Unterweisungen in den Unfallverhütungsvorschriften

Jährliche Unterweisungen in den Unfallverhütungsvorschriften

Pneumatische und hydraulische Rettungsgeräte, Motorsägen und Trennschleifer, oder auch elektrisch betrieben Geräte wie Wassersauger, Beleuchtungsgeräte und Umfüllpumpen - im Rahmen des Feuerwehreinsatzes kommen die unterschiedlichsten Gerätschaften zum Einsatz.

Für all diese Geräte gibt es im Feuerwehrdienst Vorschriften, um Unfälle zu vermeiden. Diese Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden bei der Abteilung Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte jährlich wiederholt und die Teilnahme an den UVV-Unterweisungen schriftlich protokolliert.

An fünf verschiedenen Stationen wurden die wichtigsten Sicherheitsregeln für verschiedene Gerätschaften oder Gerätegruppen wiederholt und Bedienungshinweise gegeben, etwa zum sicheren Stand beim Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät und dem Grundsatz, mit dem Körper nicht gegen das Gerät zu arbeiten, sondern dieses gefühlvoll zu führen und die Kraft des Gerätes auszunutzen. An einer Station standen die hydraulischen Rettungsgeräte im Vordergrund, zu der vor allem die Spreizer, Scheren und Stempel gehören, die bei einem Verkehrsunfall eingesetzt werden, um eingeklemmte oder eingeschlossene Personen aus ihren Fahrzeugen zu befreien. Neben der Handhabung der Geräte an sich muss hierbei stets auch auf die hydraulischen Schläuche geachtet werden, welche die Geräte mit dem Aggregat verbinden. Zu den hydraulisch betriebenen Geräten bei der Feuerwehr gehört aber auch spezielles Türöffnungswerkzeug und der klassische Wagenheber.

Als pneumatisches Rettungsgerät stehen der Feuerwehr Reutlingen sogenannte Hebekissen zur Verfügung, die mit hohem Luftdruck gefüllt werden können. Dabei können die stabilen Kissen große Lasten anheben und damit etwa die Rettung von eingeklemmten Personen unter einem Fahrzeug oder einem umgestürzten Container möglich machen. Hier ist vor allem auf einen sicheren Untergrund zu achten, damit die Hebekissen nicht wegrutschen oder beschädigt werden können. Wird eine Last angehoben, ist zudem das Unterbauen mit weiterem Sicherheitsmaterial, wie etwa Holzbalken, unerlässlich, um das eigene Vorgehen abzusichern. Auch der Umgang mit elektrisch betriebenen Geräten, wie etwa dem Wassersauger oder verschiedenen Pumpen, wurde an einer Station besprochen. Dabei wurden auch die wichtigsten Sicherheitsregeln wiederholt, die im Ungang mit elektrischem Strom generell gelten - etwa auch die Sicherheitsabstände bei der Brandbekämpfung oder in der Nähe von Gleisanlagen. Letzete müssen vor einem Eingreifen der Feuerwehr stets von der Bahnleitstelle stromlos geschaltet werden. Außerdem ist eine Erdnung durch Mitarbeiter der Bahn notwendig, um vorhandene Restspannungen sicher abzuleiten. Erst wenn der Notfallmanager der Bahn grünes Licht gibt, ist ein Einsatz im Gleisbereich für die Feuerwehr gefahrlos möglich.

Viele Sicherheitsregeln gelten auch im Umgang mit der Motorsäge, der Rettungssäge - die eine vordefinierte Tiefe eines Schnittes ermöglicht - und dem Trennschleifer. Diese von einem Verbrennungsmotor betriebenen Geräte werden etwa bei der Brandbekämpfung, bei der Beseitigung von Sturmschäden ober bei Bauunfällen gebraucht. In einem speziellen Motorsägen-Kurs werden die Feuerwehrleute geschult, um für den Einsatz mit der Motorsäge berechtigt zu sein. Doch auch hier gilt: die jährliche Unterweisung in den Unfallverhütungsvorschriften ist unerlässlich.
Ein Dank gilt an dieser Stelle allen Ausbildern, die sich trotz der jährlichen Wiederholung immer wieder versuchen, neue Aspekte in ihre Unterweisungen aufzunehmen und die Themen möglichst abwechslungsreich zu gestalten! (ath)