1847 – 2022 - 175 Jahre Freiwillige Feuerwehr Reutlingen Abteilung Stadtmitte

Im Jahr 2022 kann die Abteilung Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte Ihr 175jähriges Bestehen feiern.
Sie ist somit nicht nur die älteste Abteilung der Feuerwehr Reutlingen, sondern gehört auch zu den ältesten Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland.

Begonnen hat alles mit dem Brand des Hoftheaters in Karlsruhe m 28. Februar 1847. Dabei fiel das erst kürzlich nach französischem Vorbild vom Stadtbaumeister Christian Hengst gegründete Pompier-Corps aus Durlach durch sein diszipliniertes, mutiges und zielführendes Vorgehen auf. Hengst teilte jedem seiner Männer feste Aufgaben zu: als Steiger, Pumpenbediener und Rohrführer. Diese einzelnen Aufgaben hatten sie zuvor mit militärischem Drill eingeübt, bis jeder Handgriff saß. Der Brand des Hoftheaters bestätigte Hengsts Methode nachdrücklich. Sein Pompier-Corps erschien bereits 36 Minuten nach Alarmierung an der Großbrandstelle und konnte die angrenzende Orangerie und andere Liegenschaften retten.

Plötzlich war das öffentliche Interesse an der Verbesserung des Löschwesens enorm gestiegen.

Am 12. März richtet der Reutlinger Zeitungsverleger und Turnvereinsvorsitzender Gustav Heerbrandt ein Schreiben an den Durlacher Stadtbaumeister Hengst mit der Bitte um Statuten und Instruktionen des dortigen Pompier‑Corps, da sich die Reutlinger Turngemeinde um Überlassung einer städtischen Feuerspritze bemühen will. In ihrer Sitzung vom 14. April beschlossen die bürgerlichen Kollegien der Turngemeinde und dem Turnverein je eine Feuerspritze „zur Einübung und Handhabung bei Feuersbrünsten“ und 100 Gulden zur Anschaffung von Rettungsapparaten zur Verfügung zu stellen. Bereits im Mai 1847 meldete der Reutlinger „Neue Courier“, dass Turngemeinde und Turnverein je eine Spritze zur Verfügung gestellt bekämen und den Anordnungen der städtischen Behörden unterstellt seien.

Am 18. Oktober 1847 werden die Statuten des „Löschvereins in Reutlingen“ festgesetzt und vom Stadtrat genehmigt.

Unverzüglich erstellte Heerbrandt den Satzungsentwurf des „Löschvereins in Reutlingen“. Statuten Löschverein

Im § 1 wurde festgelegt:

 „Zweck des Löschvereins ist ein freiwilliges, möglichst geordnetes Zusammenwirken zur Abwendung von Feuersnoth und der damit verbundenen Gefahren“. Die Satzung verpflichtete die Mitglieder zur Teilnahme an Proben, Löscharbeiten und vor allem dazu „die von dem Hauptmann zugewiesene Verrichtung zu übernehmen und derselben geordnet und nach Kräften nachzukommen, überhaupt den Befehlen der Vorgesetzten des Vereins unweigerlich und ausschließlich zu gehorchen.“

Die Geburtsstunde unserer Abteilung!

Da coronabedingt die Feierlichkeiten wesentlich kleiner ausfallen als geplant, wollen wir in regelmäßigen Beiträgen an dieser Stelle über die Geschichte unserer Abteilung berichten.